Training wieder erlaubt - unter Auflagen

Der Ball darf wieder rollen! Hier sind die Bedingungen

Da die Behörden ab 15.05.2020 die Sperren des Sportplatzes wieder aufgehoben haben, gab der ÖFB eine Handlungsempfehlung an die Vereine heraus, aus der man das zukünftige Verhalten im Training zur Prävention der Ansteckung mit SARS-CoV-2 ableiten kann.

Wir appellieren ganz besonders an die Eigenverantwortung! Training beruht auf Freiwilligkeit und wir wissen, dass besonders im Kinder- und Jugendfußball die Einhaltung der Handlungsempfehlungen schwieriger als im Erwachsenenbereich durchzuführen ist. Wir sind dennoch der Meinung, dass wir bei Fehlverhalten entsprechend reagieren müssen, da der Verein und besonders auch die freiwilligen Coaches sonst zur Haftung herangezogen werden könnten.

Wie die einzelnen Teams vorgehen, wird in nächster Zeit individuell bekannt gegeben. Wir sind jedoch der Meinung, dass ein verantwortungsvoller Umgang mit Einhaltung der entsprechenden Maßnahmen den Sport, den wir alle lieben und der ja auch gesund und wichtig ist und vor allem präventiv dem Gesundheitszustand enorm nützt, was Teile der Politik leider nicht ganz so wertschätzen, wieder möglich machen - wenngleich ein "normales Training" noch nicht vorstellbar ist. Wir bedanken uns im Voraus für die Einhaltung der Maßnahmen und wünschen Jugend-, Reserve- und Kampfmannschaftsspielern einen verletzungsfreien Re-Start ins Fußballjahr 2020.


HIER können die Handlungsempfehlungen des ÖFB downgeloadet werden.


11 Handlungsempfehlungen (Quelle: https://www.oefb.at/oefb/News/Kleingruppentraining-fuer-alle-Vereine-moeglich-11-Handlungsempfehlungen)

Hinweis auf die allgemeinen Hygienerichtlinien
Abstand halten, Hände waschen, Gesundheitszustand beobachten

1) Es gilt, einen Mindestabstand von zwei Metern zu unseren Mitmenschen einzuhalten. Umarmen und Händeschütteln zur Begrüßung sind daher unbedingt zu unterlassen.

2) Von größter Bedeutung ist die Einhaltung strenger Hygienestandards. Diese umfassen das regelmäßige Händewaschen und -desinfizieren vor und direkt nach dem Training. Wenn geniest oder gehustet werden muss, so sollte dies – wie bekannt – ausschließlich in die Armbeuge und nicht in die Hände erfolgen. Weiters sollte spucken und Nase putzen auf dem Trainingsplatz vermieden werden. Persönliche Utensilien sollen gekennzeichnet (z.B. zu Hause aufgefüllte Trinkflasche, Handtücher) und auf keinen Fall geteilt werden.

3) Spieler/-innen bzw. Trainer/-innen, die sich krank fühlen, dürfen nicht am Training teilnehmen und sollen sofort einen Arzt/Ärztin kontaktieren und den/die zuständige/n Trainer/-in bzw. den Verein informieren. Daher ist es auch wichtig, bei allen am Training beteiligten Personen vorab den Gesundheitszustand zu erfragen. Hilfestellungen darüber hinaus bietet vor allem die Gesundheitshotline 1450 bzw. der/die zuständige Amtsarzt/-ärztin im Bezirk (Bezirkshauptmannschaft/Magistrat).

Allgemeine Handlungsempfehlungen
Was ist bei der Organisation des Trainings zur berücksichtigen?

4. In der Trainingsorganisation muss es gelingen, den angesprochenen 2m-Abstand einzuhalten.

5. Umkleidekabinen dürfen aufgrund der vorher angeführten Gründe aktuell leider nicht verwendet werden. Daher ist zu empfehlen, dass die Spieler/-innen bereits in Trainingsbekleidung zum vereinbarten Zeitpunkt zum Training kommen und nach dem Training das Sportgelände umgehend wieder verlassen. Die Körperpflege erfolgt zuhause. Der Zugang zu Toiletten und Waschbecken am Sportplatz muss sichergestellt sein.

6. Zuschauer/-innen sind beim Training aktuell nicht zu empfehlen und möglichst zu vermeiden. Sofern es jedoch für die Trainings-Gesamtorganisation erforderlich ist, dürfen im Kinderfußball (bis inkl. U12) Begleitpersonen unterstützend am Trainingsgelände anwesend sein. Für diese Personen gelten ebenfalls die dort getroffenen Maßnahmen und Handlungsempfehlungen.

7. Die Umsetzung und verantwortungsvolle Weitergabe der Handlungsempfehlungen an alle am Trainingsgelände betroffenen Personen (insbesondere Spieler/-innen und Trainer/-innen) liegt beim jeweiligen Verein, der das Training organisiert. Es wird empfohlen, die Handlungsempfehlungen gut sichtbar auf dem Sportgelände auszuhängen und alle Beteiligten darüber aufzuklären und zu informieren. Für eine gemeinsame Nutzung des Sportgeländes durch mehrere Vereine/Gruppen sollte frühzeitig eine organisatorische Vereinbarung getroffen werden.

8. Das Training ab dem 15.05.2020 kann für alle Akteure natürlich nur auf Freiwilligkeit, eigene Gefahr sowie unter Einhaltung der Handlungsempfehlungen und behördlichen Vorgaben basieren.

Spezifische Handlungsempfehlungen für das Training
Was gilt es während des Trainings zu beachten?

9. Der Organisationsrahmen des Trainings ist so zu wählen, dass der Mindestabstand immer eingehalten werden kann (das gilt auch für Besprechungen am Platz bzw. das Coaching während des Trainings). Eine Platzhälfte soll dabei von maximal einer Trainingsgruppe genutzt werden (bezüglich der Größe der Trainingsgruppe müssen die behördlichen Vorgaben eingehalten werden). Dazu gehört auch eine gewissenhafte Dokumentation der Trainingsbeteiligung je Trainingseinheit.

10. Die Regelung des Mindestabstands gibt die Auswahl der Trainingsinhalte vor. Bis auf weiteres sind daher Spiel- und Übungsformen mit Körperkontakt nicht erlaubt.

11. Die Trainer/Betreuer/-innen klären über die Handlungsempfehlungen auf und unterstützen alle Beteiligten bei der Umsetzung. Die Organisation der Trainingsutensilien (Her-, Um-, und Wegräumen) soll vor, während und nach dem Training ebenfalls von den Trainer/Betreuer/-innen oder Vereinsorganen abgewickelt werden.



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